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Kommentare Kals - GG Resorts Kals-Matrei: Information Kals - GG Resorts Kals-Matrei - Meinungen - Tirol - Österreich

Forum Kals - GG Resorts Kals-Matrei

Forum
ExKalsFan 15.04.2012, 20:08
Jaype 18.04.2012, 07:50

Beiträge

Name: ExKalsFan 15.04.2012, 20:08
Betreff:
Kundenorientierung bei den Kalser Bergbahnen
Nachdem ich 4 mal die Semesterferienwoche mit der ganzen Familie (5 Personen) in Kals verbrachte und auch noch eine befreundete 4 köpfige Familie animiert hatte, mit uns Urlaub in Kals zu machen, werde ich die Skigebiete des Betreibers der Kalser Bergbahnen (Schultz-Gruppe mit Skigebieten Großglockner-Ressort, Sillian-Hochpustertal, Ankogel, Mölltaler Gletscher, St.Jakob im Defereggental, Hochzillertal) künftig meiden.
Grund ist die Art und Weise, wie meine Bitte um Rückerstattung von anteiligen LIftkosten für 2 Tage, an denen ich krank war, abgewimmelt wurde.
Hier der Sachverhalt:
Am Sonntag, 5.2. kaufte ich eine 6-Tageskarte - gültig bis Freitag, 10.2.2012.
Am Montag, 6.2. erkrankte ich - mit 38.4 Grad C Fieber - und konnte daher am Montag und Dienstag nicht fahren.
Ich suchte den lokalen Arzt in Kals auf und erhielt von ihm ein ärztliches Attest mit der Diagnose "Viraler Infekt" und "körperliche Schonung" verordnet.
Ab Mittwoch, 8.2. war ich wieder gesund und konnte wieder Schifahren.
Als ich am Samstag früh den Schipass an der Talstation der Seilbahn Kals retournierte, habe ich dieses Attest vorgelegt, um neben dem Ticket-Einsatz auch die 2 Tage, an denen ich leider krankheitsbedingt nicht schifahren konnte, zurückerstattet zu bekommen. Ich war ehrlich gesagt, völlig perplex, als mir mitgeteilt wurde, dass dies angeblich nicht möglich sei, weil ich die Liftkarte am letzten Tag der Krankheit zurückbringen hätte müssen und es nun für eine Refundierung zu spät sei, weil das vom Computersystem her nicht mehr möglich seit . Das ist für mich aber völlig unlogisch und nicht nachvollziehbar - weil ich ja wußte, dass ich die Karte an den Tagen nach der Krankheit wieder benötigte und man ja mit den elektronischen Daten eindeutig nachweisen kann, dass ich an den beiden Krankheitstagen den Liftpass nicht benutzt habe.
Meine Reklamation an der Kalser LIftkassa wurde mit den Hinweisen "das sind unsere Vorschriften" abgewimmelt - ich solle mich schriftlich an die Liftgesellschaft (=Zentralbüro Schultz in Uderns) wenden. Dies tat ich auch.
Meiner höflichen schriftlichen Bitte um Rückerstattung der anteiligen Liftpass-Kosten für diese 2 Tage wurde recht forsch eine Absage erteilt - unter Bezugnahme auf das "Kleingedruckte" in den Liftbenutzungsbedingungen. Wobei auch diese meiner Meinung nach alles andere als eindeutig sind: Hier steht nämlich: "Bei Krankheit erfolgt eine Rückerstattung ab dem letzten Benutzungstag im Kulanzweg. Hiefür muss unverzüglich eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Eine Rückvergütung nach dem Ende der Wintersaison ist nicht möglich."
Es geht mir hier nicht sosehr um den "Streitwert" sondern um das Prinzip und die Art und Weise mit langjährigen Kunden umgegangen wird - eine Art von "Kundenorientierung", die ich im Jahr 2012 für nicht mehr möglich gehalten hätte. Und das passt leider perfekt dazu, wie von den Betreibern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (falsche Pisten-KM-Angaben, falsche Höhenangabe mit "über 2600 m" - tatsächlich sind es knapp über 2300 m) - Kunden für dumm verkauft (um nicht zu sagen vera.....) werden.
Antworten
Name: Jaype 18.04.2012, 07:50
Betreff:
Re: Kundenorientierung bei den Kalser Bergbahnen

Moin Moin,

ja genau so habe ich kals kennengelernt. Aber nächstes Jahr soll alles besser werden, da wird mit dem neuen Gradonna schwer Kohle gemacht.

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