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Freizeitzentrum Frauenwieserteich
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Badesee Freizeitzentrum Frauenwieserteich - Naturbadesee - See - Baden und Schwimmen

Freizeitzentrum Frauenwieserteich /Naturbadesee

Seehöhe: - / Fläche: - / Tiefe: -

Es stehen Ihen ein großer Badestrand mit Liegewiese, Duschen, Buffet & Spielplatz zur Verfügung.

Außerdem eignet sich der 11 ha große Teich durch seinen Artenreichtum hervoragend zum Angeln. Im Winter kann man auf dem Frauenwieserteich auch Eislaufen und Stockschießen.

Badeordnung für den Frauenwieserteich:

1. Das Freibad am Frauenwieserteich steht allen Besuchern, die sich nach den Bestimmungen dieser Badeordnung und den besonderen Anordnungen des Aufsichtspersonals verhalten, kostenlos zur Benützung offen.
2. Die Badegäste haben sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Badegäste hintangehalten wird. Personen mit ansteckenden Krankheiten oder Gebrechen, welche die Sicherheit des Kranken und der Mitbadenden gefährden, sind vom Badebesuch ausgeschlossen.
3. Nichtschwimmer dürfen nur innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzung baden. Wer sich trotzdem über die erwähnte Begrenzung hinausbegibt, tut dies auf eigene Gefahr und Verantwortung. Kleinkinder dürfen nur unter Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten die Anlage benützen.
4. Badegäste, die die Anlage oder die zugehörigen Gegenstände mutwillig beschädigen, werden zum Schadenersatz verhalten. Für Schäden, die nicht Volljährige verursachen, haftet in jedem Falle dessen gesetzlicher Vertreter persönlich.
5. Das Anzünden von Feuer, Campieren und Lagern ist untersagt, wie überhaupt alles zu vermeiden ist, was zur Beunruhigung des Friedens in der Natur führen könnte.
6. Im gesamten Bereich des Bades ist auf strengste Sauberkeit zu achten; Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben. Die Anlage ist so zu verlassen, daß keine Verunreinigungen, Gegenstände (Glassachen u. dgl.), zurückbleiben.
7. Motorfahrzeuge sind auf den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen. Die Gemeinde Langschlag übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Parkschäden.
8. Für das Abhandenkommen von Wertgegenständen lehnt die Gemeinde Langschlag mit Rücksicht auf den Charakter des Bades, jede wie immer geartete Haftung ab.
9. Das Mitnehmen von Tieren in das Freibadgelände ist nicht gestattet.
10. Zum Schutze der Anlage und deren Besucher sind alle Personen verpflichtet, jede wahrgenommene Verletzung der Badeordnung dem Aufsichtspersonal anzuzeigen.
11. Die Marktgemeinde Langschlag haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die die Benutzer der Anlage infolge Nichtbeachtung dieser Badeordnung oder besonders kundgemachter Anordnungen der Gemeinde, aus welchem Anlaß immer, erleiden sollten.