Die Fischerkarten sind am Gemeindeamt Aschbach gegen Vorweisen des NÖ Fischerausweises erhältlich(Parteienverkehr: Mo, Di, Do: 7.00 bis 13.00 Uhr, Mi: 7.00 bis 18.00 Uhr, Fr: 7.00 bis 12.00 Uhr).

Herr Gugler Hans, Am Urlufer 32, verkauft auch Karten außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses.

Es sind grundsätzlich die Bestimmungen des NÖ-Fischereigesetzes einzuhalten und folgende Punkte zu beachten:

  • Die Saison beginnt am 1. Mai und endet am 30. November.
  • Die Fischwassergrenzen sind unbedingt einzuhalten. Diese sind im Plan eingezeichnet.
  • Das Fischen ist mit höchstens 2 Angelruten und allen Ködern ausgenommen Lebendfisch erlaubt.
  • Pro Tag sind höchstens erlaubt: 5 Forellen/ 2 Hechte/ 2 Karpfen/ 5 Weißfische.
  • Die Gesamtzahl von 10 Fischen darf nicht überschritten werden.
  • Jeder gefangene Fisch muss sofort auf der Rückseite der Fischerkarte eingetragen werden. Der Fangbericht ist in die dafür vorgesehenen Briefkästen, die an den Wegen zu finden sind, zu werfen oder beim Aussteller der Lizenz abzugeben bzw. in den Gemeindepostkasten (Tür) zu werfen, außerdem ist er dem Kontrolleur vorzuweisen.
  • Der Fischerplatz ist sauber zu verlassen, Dosen und Verpackungen sind mitzunehmen. Lagerfeuer sind verboten. Für etwaige Flurschäden haftet der Lizenznehmer.

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