Der „Galgen“ ist ein steinerner „Rest“ aus der Zeit der „Hohen Gerichtsbarkeit“.

Der „Galgen“ (= restaurierter Galgenpfeiler) ist ein steinerner „Rest“ aus der Zeit der „Hohen Gerichtsbarkeit“ der Herrscher des unweit gelegenen Schlosses Rannariedl. Eine 1978 angebrachte Gedenktafel trägt folgende Inschrift: „Als Zeuge einstiger Macht der Burgherren von Rannariedl kündet dieses, 1575 errichtet „bestandhafte Hochgericht“ von Verurteilung und Tod.“

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